Wir bieten für Kinder und Jugendliche im
Rahmen des Psychotherapeutenverfahrens der gesetzlichen Unfallversicherungsträger
psychotherapeutische Termine an.
Kinder und Jugendliche, die im Verantwortungsbereich von Schule oder Kindergarten Opfer von Unfällen oder Straftaten werden und Anzeichen einer Belastungsreaktion zeigen, haben die Möglichkeit auf eine Finanzierung einer Psychotraumatherapie durch im Rahmen des Psychotherapeutenverfahrens tätige Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. In der Regel findet die Vermittlung über die Unfallversicherung statt.