Kosten

Kostenübernahme durch die Krankenkassen bei Kindern und Jugendlichen

Wir bieten für Kinder und Jugendliche im Rahmen des Psychotherapeutenverfahrens der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder der privaten Krankenversicherung (PKV) psychotherapeutische Termine an.

Kostenübernahme durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger bei Kindern und Jugendlichen

Wir bieten für Kinder und Jugendliche im Rahmen des Psychotherapeutenverfahrens der gesetzlichen Unfallversicherungsträger psychotherapeutische Termine an.

Kinder und Jugendliche, die im Rahmen von Schule oder Kindergarten Opfer von Unfällen oder Straftaten werden und Anzeichen einer Belastungsreaktion zeigen, haben die Möglichkeit auf eine Finanzierung einer Psychotraumatherapie durch im Rahmen des Psychotherapeutenverfahrens tätige Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. In der Regel findet die Vermittlung über die Unfallversicherung statt.